Tarif- und Arbeitsrecht

Verhaltensbedingte Kündigungen

Kann das Arbeitsverhältnis wegen Bagatelldelikten gekündigt werden?


Wer kann teilnehmen?
Betriebsratsmitglieder und Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten

Seminarinhalt
In der Öffentlichkeit ist die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zur Kündigung von ArbeitnehmerInnen wegen Bagatellstraftaten in die Kritik geraten. Die Zulässigkeit von Kündigung wegen des bloßen Verdachts einer Straftat stößt dabei auf besonderes Unverständnis. In dem Seminar wird den TeilnehmerInnen ein Überblick über die aktuelle Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zu den Kündigungsmöglichkeiten des Arbeitgebers gegeben. In diesem Zusammenhang wird auch im Einzelnen erläutert, wann eine Abmahnung vor Ausspruch einer Kündigung erforderlich ist und wie Betroffene hierauf reagieren sollten. Den teilnehmenden Betriebsräten und Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten werden zudem die erforderlichen Kenntnisse vermittelt, um bei drohenden Kündigungen die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen.

  • Überblick über Kündigungsmöglichkeiten des Arbeitgebers
    – Außerordentliche („fristlose“) Kündigung, verhaltensbedingte ordentliche Kündigung, Verdachtskündigung
  • Mitbestimmung des Betriebsrates
    – Betriebsratsanhörung
    – Widerspruch und Bedenken des Betriebsrates gegen Kündigungsabsicht
    – Vorgehensweise des Betriebsrates und der Schwerbehindertenvertretung
  • Abmahnungen
    – Wann muss ein Verhalten vor einer Kündigung abgemahnt werden?
    – Reaktionsmöglichkeiten bei Abmahnungen 
Referent
Dieter Stang, Rechtsanwalt, Stuttgart


Termin Ort Seminar-
gebühren**
Region
Online-
Anmeldung

25.10.2012
S-Degerloch € 280,00*** ES/GP-GEI/LB/S/WN Anmelden

Freistellung nach § 37.6 BetrVG und § 96.4/8 SGB IX **zzgl. MwSt. ***inkl. Verpflegung