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Tarif- und Arbeitsrecht
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Rechte der AT-Angestellten
Mitbestimmung/Mitwirkung des Betriebsrates
Wer kann teilnehmen? Betriebsratsmitglieder
Seminarinhalt Die Anzahl der Arbeitnehmer mit AT-Verträgen (außertarifliche Verträge) wird stetig größer. Gerade in Betrieben, die der Tarifbindung unterliegen, bestehen große Unsicherheiten der Betriebsräte, wie mit diesem Thema umzugehen ist. Der Betriebsrat fühlt sich oft nicht zuständig, die AT-Angestellten sehen ihn nicht als ihren Interessenvertreter an. Das Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen für die Handlungsmöglichkeiten der Betriebsräte auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und gibt einen Überblick über verwendete übliche Vertragsklauseln.
- Begriff des AT
- Abgrenzung zu leitenden Angestellten
- Begründung der AT-Eigenschaft
- AT-Vertrag und Tarifvertrag
- Aufhebung der AT-Eigenschaft
- Arbeitszeit für AT-Angestellte/Vertrauensarbeitszeit
- AT-Angestellte und Betriebsverfassung/Betriebsrat
- Entgeltgrundsätze/variable Vergütung/Zielvereinbarung
- Vertragsgestaltung/Vertragsklauseln
Referent Hans-Dieter Wohlfarth, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Stuttgart
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| Termin |
Ort |
Seminar- gebühren** |
Region |
Online- Anmeldung |
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| 09.05.2012 |
Esslingen |
€ 280,00*** |
ES/GP-GEI/LB/S/WN |
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| Freistellung nach § 37.6 BetrVG |
**zzgl. MwSt. ***inkl. Verpflegung |
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