|
Tarif- und Arbeitsrecht
|
Neues Seminar Leiharbeit und Werkverträge
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates nach der gesetzlichen Neuregelung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
Wer kann teilnehmen? Betriebsratsmitglieder und Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten
Seminarinhalt Viele Arbeitgeber versuchen die Stammbeschäftigung durch Leiharbeit und Fremdvergabe von Aufträgen mittels Dienst- und Werkverträge zu ersetzen. Im Seminar werden die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates eingehend dargestellt und zusätzliche Handlungsmöglichkeiten aufgrund der zum 01.12.2011 in Kraft getretenen Neuregelungen des Arbeitnehmerüberlassungs- gesetzes (AÜG) praxisnah erläutert. Das Seminar beschäftigt sich zudem mit den Rechten des Betriebsrates beim Einsatz von Beschäftigten aufgrund von Werk- oder Dienstverträgen. Das Seminar soll Betriebsräte rechtzeitig auf neue Herausforderungen vorbereiten, um durch frühzeitiges konsequentes Vorgehen wesentlich auf die zukünftige Personalpolitik Einfluss nehmen zu können.
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei Leiharbeit: Mitbestimmung bei Einstellung von Leiharbeitnehmern gem. § 99 BetrVG (Umfang der Informationspflichten des Arbeitgebers, Zustimmungsverweigerung durch den Betriebsrat). Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten (§ 87 BetrVG).
- Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei Fremdvergabe: Informationsrechte des Betriebsrates. Beteiligung bei der Personalplanung. Fremdvergabe als Betriebsänderung? Rechte des Wirtschaftsausschusses.
- Betriebliche Regelungen zur Leiharbeit und Fremdvergabe: Mögliche Inhalte einer Betriebsvereinbarung zur Fremdvergabe. Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates.
Referent Dieter Stang, Rechtsanwalt, Stuttgart
|
| Termin |
Ort |
Seminar- gebühren** |
Region
|
Online- Anmeldung |
|
| 11.10.–12.10.2012 |
S-Degerloch |
€ 560,00*** |
ES/GP-GEI/LB/S/WN |
Anmelden |
|
Freistellung nach § 37.6 BetrVG und § 96.4/8 SGB IX
|
**zzgl. MwSt. ***inkl. Verpflegung
|
|