Tarif- und Arbeitsrecht

Neues Seminar
Gesetzliche Neuregelung der Leiharbeit

Neue Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates


Wer kann teilnehmen?
Das Seminar richtet sich an Betriebsräte, die in den letzten Jahren bereits an einem Seminar zum Thema Leiharbeit teilgenommen haben

Seminarinhalt
Im Seminar werden die zum 01.05. bzw. 01.12.2011 in Kraft getretenen Neuregelungen des Arbeitnehmer-
überlassungsgesetzes (AÜG) eingehend dargestellt. Den TeilnehmerInnen wird insbesondere vermittelt, welche neuen Handlungsmöglichkeiten sich hieraus ergeben. In dem Seminar wird zudem die umfangreiche und rechtlich bedeutsame neue Rechtsprechung des BAG und der Landesarbeitsgerichte aufgezeigt, um bereits vorhandene Vorkenntnisse zu aktualisieren und die Konsequenzen für die betriebliche Praxis zu erläutern.

  • Gesetzliche Neuregelung der Leiharbeit
    • Begrenzung der Zulässigkeit der Leiharbeit auf „vorübergehenden“ Bedarf
    • Vergütungsansprüche von LeiharbeitnehmerInnen
    • Neuregelungen zur Besserstellung der LeiharbeitnehmerInnen
  • Neue Rechtsprechung zur Leiharbeit
    • Verpflichtung zur innerbetrieblichen Stellenausschreibung auch beim beabsichtigten Einsatz von LeiharbeitnehmerInnen
    • Zustimmungsverweigerungsrechte des Betriebsrates gemäß § 99 BetrVG
    • Unzulässigkeit des Einsatzes von LeiharbeitnehmerInnen bei berechtigten Beschäftigungsinteressen von Schwerbehinderten, Leistungsgeminderten oder Teilzeitbeschäftigten
Referent
Dieter Stang, Rechtsanwalt, Stuttgart


Termin Ort
Seminar-
gebühren**
Region
Online-
Anmeldung

Zusatzseminar
28.02.2012 GUV Fakulta Ludwigsburg € 280,00*** ES/GP-GEI/LB/S/WN Anmelden

Freistellung nach § 37.6 BetrVG **zzgl. MwSt. ***inkl. Verpflegung.