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Tarif- und Arbeitsrecht
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Neues Seminar Gesetzliche Neuregelung der Leiharbeit
Neue Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates
Wer kann teilnehmen? Das Seminar richtet sich an Betriebsräte, die in den letzten Jahren bereits an einem Seminar zum Thema Leiharbeit teilgenommen haben
Seminarinhalt Im Seminar werden die zum 01.05. bzw. 01.12.2011 in Kraft getretenen Neuregelungen des Arbeitnehmer- überlassungsgesetzes (AÜG) eingehend dargestellt. Den TeilnehmerInnen wird insbesondere vermittelt, welche neuen Handlungsmöglichkeiten sich hieraus ergeben. In dem Seminar wird zudem die umfangreiche und rechtlich bedeutsame neue Rechtsprechung des BAG und der Landesarbeitsgerichte aufgezeigt, um bereits vorhandene Vorkenntnisse zu aktualisieren und die Konsequenzen für die betriebliche Praxis zu erläutern.
- Gesetzliche Neuregelung der Leiharbeit
- Begrenzung der Zulässigkeit der Leiharbeit auf „vorübergehenden“ Bedarf
- Vergütungsansprüche von LeiharbeitnehmerInnen
- Neuregelungen zur Besserstellung der LeiharbeitnehmerInnen
- Neue Rechtsprechung zur Leiharbeit
- Verpflichtung zur innerbetrieblichen Stellenausschreibung auch beim beabsichtigten Einsatz von LeiharbeitnehmerInnen
- Zustimmungsverweigerungsrechte des Betriebsrates gemäß § 99 BetrVG
- Unzulässigkeit des Einsatzes von LeiharbeitnehmerInnen bei berechtigten Beschäftigungsinteressen von Schwerbehinderten, Leistungsgeminderten oder Teilzeitbeschäftigten
Referent Dieter Stang, Rechtsanwalt, Stuttgart
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Ort |
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Seminar- gebühren** |
Region
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Online- Anmeldung |
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| Zusatzseminar |
| 28.02.2012 |
GUV Fakulta Ludwigsburg |
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€ 280,00*** |
ES/GP-GEI/LB/S/WN |
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| Freistellung nach § 37.6 BetrVG |
**zzgl. MwSt. ***inkl. Verpflegung. |
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