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Tarif- und Arbeitsrecht
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Wieder im Programm Förderung der Beschäftigung älterer ArbeitnehmerInnen
Wer kann teilnehmen? Betriebsratsmitglieder
Seminarinhalt Fachkräftemangel und demografische Entwicklung, aber auch ungenügende Altersrenten sind Themen, die Handlungsbedarf bedingen. Zu den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates nach § 80 BetrVG gehört die Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im Betrieb. Das Seminar hat das Ziel, die Betriebsräte in die Lage zu versetzen, ihre betriebsverfassungsrechtliche Aufgabe sachgerecht zu erfüllen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen und darauf abgestimmt die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates werden unter Einbeziehung der praktischen Erfahrungen der teilnehmenden Betriebsräte dargestellt.
- Verpflichtungen des Betriebsrates aus § 80 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
- Schutz von Betriebsangehörigen wegen ihres Alters § 75 Abs. 1 BetrVG
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und Alter
- Erhaltung oder Schaffung einer ausgewogenen betrieblichen Altersstruktur
- Arbeitszeitverkürzungen
- Zusatzurlaub
- Verdienstsicherungsklauseln
- Verlängerte Kündigungsfristen
- Besonderer Kündigungsschutz
- Festlegung von Mindestaltersgrenzen
- Altersdifferenzierung von Sozialplanleistungen
- Tariflicher Schutz älterer ArbeitnehmerInnen
- Sozialrechtliche Gesichtspunkt
Referent Hans-Dieter Wohlfarth, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Stuttgart
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| Termin |
Ort |
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Seminar- gebühren** |
Region
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Online- Anmeldung |
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| 21.11.2012 |
Esslingen |
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€ 280,00*** |
ES/GP-GEI/LB/S/WN |
Anmelden
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| Freistellung nach § 37.6 BetrVG |
**zzgl. MwSt.***inkl. Verpflegung
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