Tarif- und Arbeitsrecht

Neues Seminar
Entgeltrahmentarifvertrag

Die Aufgaben von PaKo und Betriebsrat bei Einstufung und Eingruppierung


Wer kann teilnehmen?
Betriebsratsmitglieder

Seminarinhalt
Mit Einführung des Entgeltrahmentarifvertrages sollte das Verfahren der Entgeltfindung vollkommen neu gestaltet werden. Die zentrale Rolle ist dort einer Paritätischen Kommission zugedacht, die zuständig ist sowohl für die Frage der Bewertung von Arbeitsplätzen wie auch der Bearbeitung von Reklamationen. Das Verfahren einer Eingruppierung sollte es nicht mehr geben und mithin sollte der Betriebsrat bei der Entgeltfindung nur noch eine untergeordnete Rolle spielen. Diese Frage war Gegenstand einer neueren Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts wie auch die Frage, ob die Paritätische Kommission befugt ist, zu überprüfen, ob der in der Arbeitsaufgabe beschriebene Arbeitsplatz mit dem wirklich übertragenen Arbeitsplatz übereinstimmt. Das Seminar soll hier die neueste Entwicklung darstellen und Klarheit über die Rollen beider Gremien schaffen. Im Einzelnen sind folgende Schwerpunkte vorgesehen:

  • Aufgaben und Kompetenzen der Paritätischen Kommission:  Einstufung der Arbeitsaufgabe (§ 5 ERA-TV). Grundsätze der Entgeltermittlung (§ 4 ERA-TV). Entscheidungsfindung (§ 7.3 ERA-TV) (inkl. Eskalationsstufen). Reklamationsverfahren. Zuständigkeit auch für Bewertungsfragen. Überprüfung der beschriebenen mit der übertragenen Arbeitsaufgabe. Ergebnisfindung. Folgen der BAG-Entscheidung vom 16.08.2010.
  • Eingruppierung trotz ERA-Verfahren: Ursprüngliche Intension des Tarifvertrages. Auftauchende Probleme. Inhalt der BAG-Entscheidung vom 12.01.2011. 

Referent
Günther Stark, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Ludwigsburg


Termin Ort Seminar-
gebühren**
Region Online-
Anmeldung

07.02.2012 Esslingen € 280,00*** ES/GP-GEI/LB/S/WN

Freistellung nach § 37.6 BetrVG **zzgl. MwSt. ***inkl. Verpflegung.