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Tarif- und Arbeitsrecht
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Einigungsstelle
Wer kann teilnehmen? Betriebsratsmitglieder und Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten
Seminarinhalt Ausgehend von den unterschiedlichen Sichtweisen eines Richters bzw. Einigungsstellenvorsitzenden und eines Anwalts soll das Verfahren bis zur und vor der Einigungsstelle anhand unterschiedlicher Thesen, sowie praktischer Beispiele dargestellt werden.
- Einigungsstelle oder Beschlussverfahren, welche Problemstellungen gehören wohin?
- Wer darf wann die Einigungsstelle anrufen?
- Fragen zum Umfang der innerbetrieblichen Verhandlungen und deren Scheitern
- Was ist zu tun, wenn der Gegner sich überhaupt nicht einlässt?
- Welche Rolle hat das Arbeitsgericht, wenn auch eine Verständigung über die Besetzung der Einigungsstelle im Betrieb nicht möglich ist? Wie läuft das Besetzungsverfahren ab, welchen Prüfungsmaßstab hat das Gericht seiner Entscheidung zu Grunde zu legen?
- Wie bereite ich die Sitzung der Einigungsstelle vor?
- Welche Rolle spielt der Einigungsstellenvorsitzende?
- Was geschieht, wenn in der Einigungsstelle keine Einigung erzielt werden kann?
- Was, wenn eine Seite mit dem Spruch der Einigungsstelle nicht einverstanden ist?
- Wer ist ab wann verpflichtet, den Spruch im Betrieb umzusetzen?
- Was kann ich tun, wenn ich nach Ablauf aller Fristen mit der Regelung in der Einigungsstelle
nicht zufrieden bin?
Referenten Gerhard Pfeiffer, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht, Stuttgart Günther Stark, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Ludwigsburg
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| Termin |
Ort |
Seminar- gebühren** |
Region
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Online- Anmeldung |
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| 28.06.2012 |
Ludwigsburg |
€ 420,00*** |
ES/GP-GEI/LB/S/WN |
Anmelden |
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Freistellung nach § 37.6 BetrVG und § 96.4/8 SGB IX
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**zzgl. MwSt. ***inkl. Verpflegung
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