Schwerbehindertenvertrauenspersonen (SBV)

Neues Seminar
SBV und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2


Wer kann teilnehmen?
Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten und deren StellvertreterInnen, Betriebsratsmitglieder

Seminarinhalt

Seit Januar 2011 ist eine neue Unfallverhütungsvorschrift für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Kraft. Für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen ist dies eine weitere Herausforderung. Da zeitgemäßes Arbeitsschutzhandeln von der jeweiligen Situation im Betrieb und vom Gefährdungspotenzial ausgeht und nicht von starren Vorgaben, ist guter Arbeitsschutz stets nur sehr konkret und betriebsspezifisch zu entwickeln. Keine Vorschrift kann dies zureichend erfassen. Der Gesetzgeber macht sich deshalb in allen aktuellen Rechtsvorschriften zum Arbeitsschutz für weitgehende Handlungsspielräume der Unternehmen stark. Dieses Prinzip ist mit der Vorschrift 2 aufgegriffen worden. Daraus ergibt sich eine hohe Eigenverantwortung der Unternehmen. Sie haben innerhalb des vorgegebenen Rahmens in Eigenregie für die Gestaltung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung zu sorgen. Das bedeutet auch, dass von der betrieblichen Interessenvertretung, mehr Handeln gefordert wird.

Die DGUV Vorschrift 2 gilt für alle Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten und regelt u. a. die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben.

  • Kernpunkte des Seminars: Vorstellung Relevanter Aspekte der DGUV 2. Zuordnung der Betriebsarten zu den Betreuungsgruppen
  • Grundbetreuung: Welche Aufgaben fallen darunter und auf welche besonderen Überwachungsaufgaben muss sich die SBV einstellen?
  • Betriebsspezifischer Teil der Betreuung: Was versteht man darunter? Welche Punkte betreffen die SBV?
    Er- und Bearbeitung von Handlungsfeldern die unter den betriebsspezifischen Teil der Betreuung fallen.


Termin Ort
Seminar-
gebühren**
Region
Online-
Anmeldung

14.02.2012 Esslingen

€ 230,00*** ES/GP-GEI/LB/S/WN

Freistellung nach § 37.6 BetrVG und § 96.4/8 SGB IX
**zzgl. MwSt. ***inkl. Verpflegung.