Organisatorisches

Anmeldung

Eine frühzeitige Anmeldung bei der BildungsKooperation sichert Ihnen einen Platz im gewünschten Seminar und erleichtert uns die Planung. Nur schriftliche Anmeldungen (per Fax, Post oder E-Mail) können berücksichtigt werden und sind verbindlich (siehe Ausfallgebühren). Ein Anmeldeformular (Kopiervorlage) finden Sie am Ende der Broschüre. Bei telefonischer Reservierung des Seminarplatzes bitten wir Sie um eine verbindliche schriftliche Anmeldung innerhalb von 14 Tagen.


Einladung/Rechnung

Bei rechtzeitiger Anmeldung erhalten die TeilnehmerInnen drei Wochen vor Seminarbeginn die schriftliche Einladung, den Themenplan, eine Anfahrtsbeschreibung zum Hotel und die Seminarrechnung zugeschickt.
Bitte die Seminarrechnung unverzüglich an die Rechnungsabteilung weiterleiten! Die Rechnung sollte vor Seminarbeginn beglichen sein. Wir übernehmen für alle TeilnehmerInnen die Zimmerreservierung im Tagungshotel. Bitte deshalb bei der Anmeldung vermerken, falls keine Übernachtung gewünscht wird. In diesem Fall berechnet das Hotel eine Tagungspauschale.


Freistellung und Kostenübernahme

Für die Seminare in der Broschüre gilt der gesetzliche Bildungsanspruch gemäß §§ 37.6 und 40 BetrVG und
§ 96.4 und 8 SGB IX, die besagen, dass der Arbeitgeber das Betriebsratsmitglied bzw. die Vertrauensperson der Schwerbehinderten nicht nur unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes von der Arbeit freizustellen hat, sondern auch verpflichtet ist, alle mit dem Besuch des Seminars anfallenden Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten und Seminargebühren) zu übernehmen.


Ordnungsgemäßer Betriebsratsbeschluss

Der Betriebsrat muss einen ordnungsgemäßen Beschluss fassen, damit einzelne Betriebsratsmitglieder an Schulungsveranstaltungen teilnehmen können.
Für einen ordnungsgemäßen Beschluss ist folgendes zu beachten:

  1. Eine ordnungsgemäße Einladung zur Betriebsratssitzung. Die Beschlussfassung über die Schulungsteilnahme muss als Tagesordnungspunkt aufgeführt sein.
  2. Die Erforderlichkeit der Qualifizierungsmaßnahme für die Betriebsratsarbeit prüfen.
  3. Den Beschluss im Protokoll festhalten.
  4. Die rechtzeitige schriftliche Mitteilung an den Arbeitgeber.
    Es muss dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, dass die in der Schulung vermittelten Kenntnisse für die Tätigkeit des Betriebsrates erforderlich sind.


Ausfallgebühren

Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn entstehen keine Kosten. Bei kurzfristiger Absage, d.h. 20–4 Tage vor Seminarbeginn, werden 50 % der Seminargebühren berechnet. Absagen, die 1–3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen stellen wir 100 % der Seminargebühren in Rechnung. Unter Umständen können bei kurzfristiger Absage auch Stornogebühren seitens des Tagungshotels in Rechnung gestellt werden.


Materialien

Alle TeilnehmerInnen erhalten beim Seminar die notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus sind im Betrieb vorhandene Betriebsvereinbarungen, das Betriebsverfassungsgesetz sowie die gültigen Tarifverträge mitzubringen.


Kosten, die mit dem Arbeitgeber direkt abgerechnet werden müssen:

Fahrtkosten
Die Fahrtkosten sind von den TeilnehmerInnen direkt mit dem Arbeitgeber abzurechnen.

Hotelkosten
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind direkt mit der Tagungsstätte abzurechnen. Die Hotelkosten enthalten den derzeitig gültigen Mehrwertsteuersatz (19 bzw. 7 %). Bei einer Erhöhung der Mehrwertsteuer erhöht sich der Hotelpreis entsprechend.


Hinweis zur Region

In den Seminarbeschreibungen finden Sie die Angabe, für welche Verwaltungsstelle das entsprechende Seminar geplant ist. Zu den Seminaren ohne Angabe können sich alle BetriebsrätInnen anmelden. Möchten Sie an einem Seminar teilnehmen, welches für eine andere Verwaltungsstelle geplant ist, rufen Sie uns an, wir sagen Ihnen, ob noch ein Platz frei ist.
ES = Esslingen
WN = Waiblingen
GP-GEI = Göppingen-Geislingen
LB = Ludwigsburg
S = Stuttgart