Gute Arbeit

Tatort Betrieb
Mit „Guter Arbeit“ überzeugen

Wie „Gute Arbeit“ zum Thema im Betrieb werden kann und sich im Betrieb umsetzen lässt


Wer kann teilnehmen?
Betriebsratsmitglieder und Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten

Seminarinhalt
Gute Arbeit bedeutet aus Sicht von Beschäftigten, ein festes und verlässliches Einkommen zu erhalten, unbefristet beschäftigt zu sein, die fachlichen und kreativen Fähigkeiten in die Arbeit einzubringen und auszubauen, Anerkennung zu erhalten und soziale Beziehungen zu entwickeln. Gute Arbeit macht nicht krank sondern berücksichtigt den ganzheitlichen Gesundheitsschutz. Gute Arbeit bietet ausreichend Ressourcen wie z. B. Entwicklungs-, Qualifizierungs- und Einflussmöglichkeiten und ein gutes soziales Klima.

  • Die Bedeutung der „Guten Arbeit“ für die Betriebsratsarbeit
  • Rechte und Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrates – Mitwirkung und Mitbestimmung
    nach §§ 87 (1, 7), 89, 90 und 91 BetrVG Handlungsfelder im Betrieb
  • Informationsrechte und -pflichten des Betriebsrates (insbesondere §§ 42, 43, 80, 85, 45 BetrVG)
  • Einbindung und Beteiligung der Beschäftigten
  • Gestaltung von Informationsveranstaltungen
  • Darstellung der Maßnahmen auf Betriebs- und Abteilungsversammlungen (§§ 42 – 46 BetrVG)
  • Gestaltung von „Schwarzen Brettern“ im Betrieb und Auftritt im Intranet
  • Umgang mit Widerständen – „neue Ideen stoßen nicht immer auf Begeisterung“
Referenten
Michael Rasch, Praxis für Öffentlichkeit, Bremen
Michael Presser, Betriebsrat, Coach und Verhaltenstrainer 

In der Praxis mit guter Arbeit überzeugen. Wie Sie dies im eigenen Betrieb können –
zeigt Ihnen das Praxisseminar der Themenreihe Tatort Betrieb.



Termin Ort Hotel-
kosten*
Seminar-
gebühren**
Region
Online-
Anmeldung

08.10.–10.10.2012 Aalen-Waldhausen
€ 288,50
€ 690,00 ES/GP-GEI/LB/S/WN Anmelden

Freistellung nach § 37.6 BetrVG und § 96.4/8 SGB IX
*inkl. MwSt. **zzgl. MwSt.